Fragen zur Anmeldung
Wir haben Antworten auf die Fragen zusammengestellt, die Eltern am häufigsten beim Tag der offenen Tür und in Gesprächen mit dem Sekretariat stellen.
Einzugsgebiet und Aufnahmeweg
Woher weiß ich, ob ich im Einzugsgebiet der Schule wohne?
Am einfachsten prüfen Sie das Straßenverzeichnis auf der Seite zum Einzugsgebiet. Das Einzugsgebiet wird durch Beschluss des Gemeinderats festgelegt und entspricht nicht immer der nächstgelegenen Schule.
Im Zweifelsfall prüft das Sekretariat die Adresse telefonisch.
Wir wohnen im Einzugsgebiet, sind hier aber nicht gemeldet. Was dann?
Entscheidend ist der tatsächliche Wohnort, nicht die Meldeadresse. Die Eltern bestätigen ihn mit einer Erklärung, die der Anmeldung beigefügt wird.
Kann ein Kind aus dem Einzugsgebiet abgelehnt werden?
Nein. Kinder aus dem Einzugsgebiet nehmen wir von Amts wegen auf, unabhängig von der Zahl der Anmeldungen. Wenn es mehr Anmeldungen gibt als geplant, eröffnen wir eine zusätzliche Klasse.
Kann man sich gleichzeitig an mehreren Schulen bewerben?
Ja, bei höchstens drei öffentlichen Schulen. Im Antrag gibt man die gewählten Schulen in der Reihenfolge der Präferenz an.
Auch ein Kind aus dem Schulbezirk kann sich an einer anderen Schule bewerben. Der Platz an der Bezirksschule bleibt ihm trotzdem garantiert.
Alter des Kindes
Mein Kind wird dieses Jahr 6 Jahre alt. Kann es in die erste Klasse gehen?
Ja, auf Antrag der Eltern. Voraussetzung ist der Besuch einer Vorschuleinrichtung im Vorjahr oder ein Gutachten der psychologisch-pädagogischen Beratungsstelle über die Schulreife.
Wie lässt sich die Schulpflicht zurückstellen?
Die Eltern stellen bei der Schulleitung der zuständigen Schule einen Antrag mit einem Gutachten der psychologisch-pädagogischen Beratungsstelle. Ein zurückgestelltes Kind besucht weiterhin die Vorschule.
Braucht ein Siebenjähriger eine Bescheinigung über die Schulreife?
Nein. Ein Gutachten der Beratungsstelle ist nur bei einer vorzeitigen Einschulung oder einer Zurückstellung von der Schulpflicht nötig.
Unterlagen und Termine
Wann werden die Unterlagen abgegeben?
Anmeldungen und Anträge nehmen wir meist im März an. Die genauen Termine für das jeweilige Jahr legt der Schulträger fest, und wir veröffentlichen sie im Terminplan der Aufnahme.
Müssen beide Elternteile die Anmeldung oder den Antrag unterschreiben?
Ja, es sei denn, ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht. Dann wird ein entsprechender Nachweis beigefügt.
Kann ich mein Kind online anmelden?
Die Anmeldung können Sie mit dem Online-Formular beginnen. Das Sekretariat antwortet per E-Mail und vereinbart einen Termin, um die Anmeldung oder den Antrag in der Schule zu unterschreiben.
Was, wenn wir die Unterlagen zu spät abgeben?
Verspätet eingereichte Unterlagen berücksichtigen wir im Nachrückverfahren, wenn Plätze frei bleiben. Ein Kind aus dem Einzugsgebiet nehmen wir auch nach Fristablauf auf.
Wo sehe ich, ob mein Kind aufgenommen wurde?
Die Bewerberlisten hängen wir am Haupteingang aus. Wegen der personenbezogenen Daten der Kinder veröffentlichen wir sie nicht im Internet und geben keine Ergebnisse am Telefon bekannt.
Unser Kind wurde aufgenommen, aber wir ziehen um. Was tun?
Eine schriftliche Mitteilung an das Sekretariat genügt. Den frei gewordenen Platz vergeben wir im Nachrückverfahren.
Wir ziehen im Laufe des Schuljahres um. Nehmen Sie unser Kind auf?
Ja. Ein Kind, das im Schulbezirk wohnt, nehmen wir von Amts wegen auf, jederzeit im Jahr. Erforderlich sind eine Anmeldung und die Unterlagen der bisherigen Schule.
Klassen und Organisation
Gibt es Profilklassen?
Nein. Alle Klassen setzen denselben Rahmenlehrplan um und haben denselben Stundenumfang. Die Interessen der Kinder fördern wir in Zusatzangeboten, für die wir im September anmelden.
Wie viele Kinder sind in einer Klasse?
Die Klassen 1–3 haben höchstens 25 Schüler. Bei mehr Anmeldungen bilden wir eine zusätzliche Klasse.
Kann man um eine bestimmte Klassenlehrkraft bitten?
Die Klassenlehrkräfte teilt die Schulleiterin unter Berücksichtigung der Organisation der ganzen Schule zu. Wünsche, ein Kind mit einem Freund oder einer Freundin in dieselbe Klasse zu setzen, berücksichtigen wir nach Möglichkeit.
Wann lernen wir die Klassenlehrkraft und die Zusammensetzung der Klasse kennen?
Ende August schickt das Sekretariat den Eltern der Erstklässler eine E-Mail mit der Klassenzuteilung und dem Namen der Klassenlehrkraft. Nach der Zusammensetzung der Klasse können Sie im Sekretariat oder bei der Klassenlehrkraft fragen. Die Namen der Kinder hängen wir nicht aus und veröffentlichen sie nicht.
Die Klassenlehrkraft lernen die Eltern am ersten Schultag persönlich kennen.
Betreuung und Mahlzeiten
Ist die Anmeldung zum Hort Teil des Aufnahmeverfahrens?
Nein, das ist ein eigenes Verfahren. Die Anmeldung für das nächste Schuljahr läuft im Juni, später aufgenommene Kinder melden wir Anfang September an.
Wann ist der Hort geöffnet und kostet er etwas?
Der Hort ist von 6:30 bis 17:00 Uhr geöffnet, und die Betreuung ist kostenlos. Die Eltern zahlen nur für das Mittagessen.
Muss mein Kind in der Schule zu Mittag essen?
Nein, das Mittagessen ist freiwillig. Die Anmeldung zum Mittagessen geben die Eltern zu Beginn des Schuljahres ab.
Vorbereitung auf die Schule
Was muss ich für die Schulausstattung kaufen?
Es reicht, was auf der Liste der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers steht. Schulbücher und Arbeitshefte stellt die Schule, Bastelmaterial kaufen wir gemeinsam für die ganze Klasse.
Muss das Kind vor der ersten Klasse lesen können?
Nein. Lesen und Schreiben lernen die Kinder in der ersten Klasse, jedes in seinem eigenen Tempo.
Gibt es eine Schuluniform?
Nein. Zu Schulfeiern gilt festliche Kleidung: eine weiße Bluse oder ein weißes Hemd und eine dunkle Hose oder ein dunkler Rock.