Schulleitung
Die Schule wird von der Schulleiterin gemeinsam mit zwei stellvertretenden Schulleitern geleitet, die jeweils für einen anderen Teil der Schule zuständig sind.
Unten finden Sie die Zusammensetzung der Schulleitung, die Sprechzeiten und die Angelegenheiten, mit denen Sie sich am besten direkt an die Schulleiterin wenden.
Mitglieder der Schulleitung
Wer wofür zuständig ist
- mgr Anna Kowalczyk, Schulleiterin – die gesamte Arbeit der Schule, Personal, Haushalt, Zusammenarbeit mit dem Schulträger und der Schulaufsicht;
- mgr Marek Zieliński, stellvertretender Schulleiter – Vorschulgruppen und Klassen 1–3, Hort, Organisation der Betreuung;
- mgr Joanna Kaczmarek, stellvertretende Schulleiterin – Klassen 4–8, Abschlussprüfung der 8. Klasse, Stundenplan und Vertretungen.
Sprechzeiten
| Wer | Wann | Wie |
|---|---|---|
| Schulleiterin, mgr Anna Kowalczyk | Dienstag, 15:00–16:30 | nach vorheriger Vereinbarung im Sekretariat |
| Stellvertretender Schulleiter, mgr Marek Zieliński – Vorschulgruppen und Klassen 1–3 | Montag, 14:00–15:30 | ohne Termin |
| Stellvertretende Schulleiterin, mgr Joanna Kaczmarek – Klassen 4–8 | Donnerstag, 14:00–15:30 | ohne Termin |
In dringenden Fällen empfängt die Schulleitung auch außerhalb dieser Zeiten. Den Termin vereinbart das Sekretariat.
So vereinbaren Sie einen Termin bei der Schulleitung
Gespräch mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer
Fragen zu Noten, Anwesenheit und Verhalten besprechen wir zuerst mit der Klassenlehrkraft oder der Fachlehrkraft. Die Schulleitung schaltet sich ein, wenn dieses Gespräch keine Lösung gebracht hat.
Anmeldung im Sekretariat
Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Bitte nennen Sie kurz Ihr Anliegen, damit wir die nötigen Unterlagen vorbereiten können.
Gespräch mit der Schulleiterin
Wenn es die Angelegenheit erfordert, laden wir die Klassenlehrkraft, die Schulpädagogin oder die Schulpsychologin zum Gespräch ein.
Schulsekretariat – Terminvereinbarung
Ewa Nowak, Schulsekretärin. Montag – Freitag, 7:30–15:30.
Angelegenheiten für die Schulleiterin
- Beschwerden und Anträge zur Arbeit der Schule;
- Genehmigungen für einen individuellen Lernweg oder Lehrplan;
- Genehmigungen zur Erfüllung der Schulpflicht außerhalb der Schule;
- Anträge auf eine Überprüfungsprüfung nach Einwänden gegen die Jahresnote;
- längere Befreiungen vom Unterricht;
- Zusammenarbeit mit Institutionen, Ehrenamt und externe Projekte;
- Überlassung von Schulräumen an andere Einrichtungen.
Lehrerkonferenz
Die Lehrerkonferenz besteht aus allen an der Schule beschäftigten Lehrkräften, den Vorsitz hat die Schulleiterin. Sie tagt mindestens fünfmal im Schuljahr: zu Organisations-, Zeugnis- und Abschlusskonferenzen.
Die Lehrerkonferenz bestätigt die Noten und die Versetzung der Schüler, beschließt den Arbeitsplan der Schule und Änderungen der Schulordnung. Außerdem nimmt sie Stellung zur Organisation der Schularbeit für jedes Jahr.