Elternrat

    Der Elternrat vertritt alle Eltern, nimmt zu Dokumenten der Schule Stellung und verfügt über ein eigenes Budget aus Beiträgen.

    Wer zum Elternrat gehört

    Der Rat besteht aus Vertretern der Klassenelternräte, je einer Person aus jeder Klasse und jeder Vorschulgruppe. Die Eltern wählen sie beim ersten Elternabend im September.

    Der Rat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, also Vorsitz, Stellvertretung, Kassenwart und Schriftführung, sowie eine Rechnungsprüfungskommission. Die Amtszeit dauert ein Schuljahr, und der Rat trifft sich mindestens viermal im Jahr.

    Auf der Website veröffentlichen wir keine Namen der Ratsmitglieder, da es Privatpersonen sind. Die Zusammensetzung des Vorstands stellen wir den Eltern bei den Elternabenden vor, und im Sekretariat kann man danach fragen.

    Vorstand des Elternrats

    Das Postfach betreut der Vorstand. Anliegen können auch über die Vertretung der eigenen Klasse eingebracht werden.

    Befugnisse des Elternrats

    Der Rat hat echten Einfluss auf das Schulleben. Seine Befugnisse ergeben sich aus dem Schulrecht:

    • beschließt das Erziehungs- und Präventionsprogramm der Schule im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz;
    • nimmt Stellung zum Entwurf des Finanzplans der Schule;
    • nimmt Stellung zum Programm zur Verbesserung der Unterrichts- oder Erziehungsqualität;
    • nimmt Stellung zur Einführung zusätzlicher Unterrichtsangebote;
    • stellt Anträge in allen Angelegenheiten der Schule an die Schulleitung, die Lehrerkonferenz und den Schulträger;
    • sammelt und verwendet eigene Mittel.

    Beitrag

    Die Höhe des Beitrags legt der Elternrat jedes Jahr in seiner ersten Sitzung fest; meist sind es etwa 50,00 zł pro Familie. Eine Familie mit mehreren Kindern an der Schule zahlt einen Beitrag.

    Zahlungen nehmen wir auf ein separates Konto des Elternrats entgegen. Im Verwendungszweck geben Sie die Klasse an, ohne Vor- und Nachnamen des Kindes.

    Wofür das Geld verwendet wird

    Der Elternrat legt zweimal im Jahr einen Finanzbericht vor: im Januar für das erste Halbjahr und im Mai für das ganze Schuljahr. Eine typische Aufteilung der Ausgaben sieht so aus:

    ZweckAnteil
    Zuschüsse für Klassenfahrten und Ausflüge30%
    Preise bei Schulwettbewerben und zum Schuljahresende20%
    Zusätzliche Ausstattung für Bibliothek und Hort20%
    Schulveranstaltungen, zum Beispiel Familienpicknick und Basar15%
    Soforthilfe für Schülerinnen und Schüler in schwierigen Situationen10%
    Rücklage5%

    Soforthilfe gewähren wir auf Antrag der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers oder der Schulpädagogin, anonym. Der Vorstand erfährt die Daten der Familie nicht.

    Wie man einen Zuschuss beantragt

    Den Antrag stellt die Klassenlehrkraft oder die zuständige Lehrkraft, spätestens drei Wochen vor der geplanten Ausgabe. Der Vorstand prüft die Anträge in seiner nächsten Sitzung.

    Eltern können Vorschläge für Ausgaben über die Klassenvertretung oder direkt an die Adresse des Rats einreichen.

    Aus der Arbeit des Elternrats

    Elternabende und Sprechstunden — Wahl der Klassenvertreter Erziehungs- und Präventionsprogramm Unfallversicherung (NNW) — Wahl des Gruppenangebots Schulstatut — Zuständigkeiten der Schulorgane Schulleitung — Zusammenarbeit mit dem Elternrat

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