Rechte und Pflichten der Schüler
Die wichtigsten Regeln aus der Schulordnung.
Diese Seite fasst das Statut zusammen, ändert aber nicht seine Bedeutung. Den vollständigen Wortlaut deiner Rechte und Pflichten findest du im Statut, das du unten herunterladen kannst.
Deine Rechte
Auf Information. Du hast das Recht, die Anforderungen in jedem Fach, die Bewertungsregeln und die Kriterien für die Verhaltensnote zu kennen. Die Lehrkräfte nennen sie zu Beginn des Schuljahres, und du kannst jederzeit um eine Erinnerung bitten.
Auf eine transparente Bewertung. Deine Note erfährst du innerhalb der in den Bewertungsregeln festgelegten Frist. Auf deine Bitte begründet die Lehrkraft sie, denn du hast das Recht zu wissen, wofür du sie bekommst und was du verbessern kannst. Du kannst dir deine korrigierte Arbeit ansehen.
Auf angekündigte Klassenarbeiten. Eine Klassenarbeit über einen größeren Stoffteil kündigt die Lehrkraft eine Woche vorher an und trägt sie ins Klassenbuch ein. Pro Woche darf es höchstens drei solche Klassenarbeiten geben, an einem Tag nur eine.
Auf Erholung. Über unterrichtsfreie Tage, Ferien und Feiertagspausen bekommst du keine Hausaufgaben.
Auf Sicherheit. Niemand hat das Recht, dich zu demütigen, auszulachen, dir Angst zu machen oder Gewalt gegen dich anzuwenden – weder ein anderer Schüler noch ein Erwachsener.
Auf Hilfe. Zur Schulpädagogin oder zum Schulpsychologen kannst du ohne Anmeldung und ohne Zustimmung deiner Eltern kommen. Wir sprechen vertraulich. Wenn jemand in Gefahr ist, müssen Erwachsene handeln.
Auf eine eigene Meinung. Du darfst anderer Meinung sein und das ruhig und respektvoll sagen. Du kannst auch Anträge über die Schülervertretung stellen.
Auf Privatsphäre. Deine familiären, gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten besprechen wir nicht vor der Klasse.
Deine Pflichten
Am Unterricht teilnehmen. Zum Unterricht kommen, sich darauf vorbereiten und nach seinen Möglichkeiten mitarbeiten.
Andere respektieren. Lehrkräfte, Schulpersonal, Mitschülerinnen und Mitschüler – auch dann, wenn du nicht ihrer Meinung bist.
Nicht stören. Im Unterricht achten wir darauf, dass sich alle konzentrieren und lernen können.
Auf die Schule achten. Auf Geräte, Bücher, Möbel und das Gelände rund um das Gebäude.
Die Regeln zur Handynutzung einhalten. Im Unterricht bleibt das Handy weggepackt, es sei denn, die Lehrkraft bittet dich, es für eine Aufgabe zu benutzen.
Reagieren. Wenn du siehst, dass jemandem Unrecht geschieht, sag es einem Erwachsenen. So hilfst du jemandem, der vielleicht selbst nicht um Hilfe bitten kann.
Wenn deine Rechte verletzt wurden
Du kannst mit jedem beliebigen Schritt beginnen. Zur Schulpädagogin und zum Schulpsychologen kannst du jederzeit kommen, in jeder Phase.
Sprich mit der Person, um die es geht
Wenn du dich stark genug fühlst und die Situation es zulässt, sag ruhig, was dich stört.
Sag es deiner Klassenlehrerin bzw. deinem Klassenlehrer
Das ist die erste erwachsene Person, an die du dich wenden kannst. Meist reicht dieses Gespräch, um die Sache zu klären.
Schreib an die Vertrauensperson für Schülerrechte
Der Briefkasten der Vertrauensperson steht beim Sekretariat. Du kannst anonym schreiben.
Komm zur Schulpädagogin oder zum Schulpsychologen
Das Büro ist neben dem Sekretariat. Du kannst ohne Anmeldung und ohne Zustimmung deiner Eltern kommen.
Melde die Sache der Schulleitung
Wenn die vorherigen Schritte nicht geholfen haben, kannst du oder können deine Eltern die Sache der Schulleitung melden.
Widerspruch gegen die Jahresnote
Wenn du meinst, dass eine Jahresnote in einem Fach oder die Jahresnote für das Verhalten nicht vorschriftsmäßig festgelegt wurde, kannst du oder können deine Eltern Einwände bei der Schulleitung einreichen. Die Frist beträgt zwei Werktage nach Unterrichtsende im Schuljahr.
Die Schulleitung prüft, ob die Note nach dem vorgeschriebenen Verfahren festgelegt wurde. Wenn nicht, beruft sie eine Kommission ein. Die Kommission führt eine Prüfung durch oder legt die Verhaltensnote neu fest. Die von der Kommission festgelegte Note darf nicht schlechter sein als die vorherige.
Ein eigener Weg ist die Nachprüfung. Du kannst sie ablegen, wenn du am Ende des Schuljahres in einem oder zwei Fächern eine ungenügende Note hast. Die Prüfung findet in der letzten Ferienwoche statt.