Standards zum Schutz Minderjähriger
Regeln für sichere Beziehungen, Verfahren bei Kindeswohlgefährdung und wie man eine beunruhigende Situation meldet.
Was die Standards sind
Kinderschutzstandards sind Regeln und Verfahren, die jede Schule einführen und anwenden muss. Sie legen fest, wie Erwachsene mit Kindern umgehen, wie wir bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung reagieren und an wen man sich wenden kann.
Die Standards gelten für alle Erwachsenen in der Schule. Das sind Lehrkräfte, Verwaltungs- und Hauspersonal, Leiter von Zusatzangeboten, Praktikanten, Ehrenamtliche und Personen, die auf Vertragsbasis in der Schule arbeiten.
Das Dokument gibt es in zwei Fassungen: einer vollständigen und einer gekürzten, in kindgerechter Sprache. Die vollständige Fassung können Sie auf dieser Seite herunterladen. Die Kinderfassung hängt in jedem Klassenzimmer und im Hort, und die Klassenlehrkräfte besprechen sie in den Klassenleiterstunden. Ihre wichtigsten Regeln stehen unten im Kasten für Schülerinnen und Schüler.
Regeln für sichere Beziehungen
Respekt und Grenzen. Erwachsene sprechen Kinder mit ihrem Vornamen an, machen sich nicht über sie lustig und kommentieren nicht ihr Aussehen. Sie wenden keine körperlichen oder demütigenden Strafen an.
Körperkontakt. Er ist nur zulässig, wenn er nötig und der Situation und dem Alter des Kindes angemessen ist. Zum Beispiel bei der Ersten Hilfe, bei Hilfestellung im Sport oder beim Anziehen der Jüngsten.
Einzelgespräche. Wir führen sie in den Räumen der Schule, während der Arbeitszeit, bei angelehnter Tür oder an einem für andere sichtbaren Ort. Erwachsene laden Kinder nicht an private Orte ein.
Kontakt außerhalb der Schule. Mit Schülern kommunizieren wir über dienstliche Kanäle, vor allem über das elektronische Klassenbuch. Mitarbeiter pflegen keine privaten Kontakte zu Schülern in sozialen Medien und geben ihnen keine private Telefonnummer.
Beziehungen zwischen Kindern
Wir bringen Kindern bei, einander zu respektieren, und reagieren auf jede Form von Gewalt unter Gleichaltrigen. Das betrifft Schlagen und Schubsen, aber auch Auslachen, Ausgrenzen aus der Gruppe und Gewalt im Internet.
Ein Erwachsener, der bemerkt, dass ein Kind von einem anderen Kind verletzt wird, unterbricht das und benachrichtigt die Klassenlehrkraft oder die Schulpädagogin. Wir sprechen mit beiden Seiten und mit ihren Eltern.
Internet und Bildrechte
Die Schulcomputer haben eine Software, die für Kinder schädliche Inhalte sperrt. Schüler nutzen das Internet in der Schule unter Aufsicht einer Lehrkraft, und über sichere Internetnutzung sprechen wir im Unterricht und in den Klassenleiterstunden.
Fotos und Aufnahmen mit Kindern machen wir mit schuleigenen Geräten. Wir veröffentlichen sie nur mit Zustimmung der Eltern und ohne die Kinder mit Vor- und Nachnamen zu bezeichnen.
Wie man eine beunruhigende Situation meldet
Meldungen nehmen wir von allen entgegen: von Schülern, Eltern, Mitarbeitern und Personen von außerhalb der Schule. Eine Meldung kann anonym sein.
Ansprechperson für Meldungen
Die Schulpädagogin Magdalena Nowak. In ihrer Abwesenheit nehmen der Schulpsychologe Tomasz Wiśniewski oder die Schulleitung Meldungen entgegen.
| Art der Meldung | An wen oder wo |
|---|---|
| Persönlich | Schulpädagogin, Schulpsychologe, Klassenlehrkraft oder Schulleitung |
| Schriftlich | Briefkasten beim Sekretariat, auch anonym |
| Per E-Mail | pedagog@szkola.czytelnastrona.pl |
| Telefonisch | 71 000 10 20, Durchwahl 7 |
| Für Kinder, außerhalb der Schule | Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche 116 111, kostenlos und rund um die Uhr |
Was nach einer Meldung passiert
Entgegennahme der Meldung
Die Person, die die Meldung entgegengenommen hat, fertigt eine Notiz an und übergibt sie noch am selben Tag der Schulleitung.
Sicherheit gewährleisten
Wenn einem Kind Gefahr droht, handeln wir sofort, vor weiteren Klärungen. Bei Bedarf rufen wir den Rettungsdienst oder die Polizei.
Klärung der Situation
Das Gespräch mit dem Kind führt der Schulpsychologe oder die Schulpädagogin. Wir achten darauf, dass das Kind nicht mehrmals erzählen muss, was ihm passiert ist.
Benachrichtigung der Eltern
Wir informieren die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes, es sei denn, es besteht der Verdacht, dass sie selbst dem Kind schaden.
Benachrichtigung von Behörden
Wenn wir eine Straftat vermuten, benachrichtigen wir die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, benachrichtigen wir das Familiengericht. Bei Verdacht auf häusliche Gewalt leiten wir das Verfahren „Niebieska Karta“ (Blaue Karte) ein.
Unterstützungsplan
Schulpädagogin und Schulpsychologe erstellen einen Unterstützungsplan für das Kind und bieten ihm psychologisch-pädagogische Hilfe an, unabhängig vom weiteren Verlauf des Falls.
Schutz der meldenden Person
Wer eine Sache in gutem Glauben meldet, trägt keinerlei Konsequenzen, auch wenn sich der Verdacht nicht bestätigt. Das gilt für Mitarbeiter wie für Schüler.
Informationen über die Meldung und den Verlauf der Intervention bewahren wir in der Dokumentation der Schulpädagogin auf, die nur den Personen zugänglich ist, die den Fall bearbeiten.
Überprüfung der Mitarbeiter
Bevor jemand mit Kindern arbeiten darf, überprüfen wir jede Person im Register der Sexualstraftäter und im Nationalen Strafregister. Das gilt auch für Leiter von Zusatzangeboten, Praktikanten und Ehrenamtliche.
Schulungen
Alle Mitarbeiter kennen die Standards und nehmen an einer Schulung zum Erkennen von Kindeswohlgefährdung und zum Reagieren darauf teil. Die Schulungen organisiert eine von der Schulleitung benannte Person, neue Mitarbeiter absolvieren sie vor Arbeitsbeginn.
Überprüfung der Standards
Die Standards überprüfen wir mindestens alle zwei Jahre sowie nach jedem Vorfall, der zeigt, dass sie verbessert werden müssen. An der Überprüfung nehmen Mitarbeiter, Eltern und Schüler teil, die Ergebnisse halten wir in einer Notiz fest.